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Untersuchungen in der Schwangerschaft

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Die Schwangerschaftsvorsorge ist in Deutschland so umfassend organisiert wie in kaum einem anderen Land der Welt. Schwangere Frauen haben einen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sowie eine bedarfsgerechte medizinische Betreuung durch eine Hebamme und einen Gynäkologen. Im Mutterpass werden alle wichtigen Informationen zur Schwangerschaft dokumentiert.

Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sowie alle anderen gesetzlich verankerten medizinischen Leistungen werden durch die Mutterschaftsrichtlinien geregelt und durch die gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür besteht, sind auch alle weiterführenden medizinischen Untersuchungen und Therapien voll erstattungsfähig. Privat versicherte Frauen können mindestens den in den Mutterschaftsrichtlinien enthaltenen Leistungskatalog in Anspruch nehmen. Viele private Krankenversicherungen haben für Schwangerschaft und Geburt Tarife mit erweiterten Leistungsangeboten im Programm.

Wichtig: In der privaten Krankenversicherung müssen Frauen mit Kinderwunsch einen Tarif wählen, in dem Leistungen für Schwangerschaftsvorsorge und Geburtshilfe explizit versichert sind.

Arbeitgeber sind verpflichtet, schwangere Frauen für sämtliche Vorsorgetermine ohne Verdienstausfall von der Arbeit freizustellen.

Welche medizinischen Vorsorgeleistungen Sie für Ihre Schwangerschaft tatsächlich in Anspruch nehmen, liegt ausschließlich in Ihrem persönlichen Ermessen – der Gesetzgeber hat hierfür keine Regelungen vorgesehen. Natürlich ist empfehlenswert, die Termine der Schwangerschaftsvorsorge lückenlos zu absolvieren, um gesundheitliche Risiken für Ihr Baby und Sie selbst so frühzeitig wie möglich zu erkennen.

Schwangerschaftsvorsorge – durch Hebammen und Frauenärzte

Viele Schwangere wissen nicht, dass die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft nicht nur durch Ärzte, sondern auch durch Hebammen vorgenommen werden können. Die einzige Ausnahme bilden Ultraschalluntersuchungen des Babys, die per Gesetz ausschließlich Ärzten vorbehalten sind. Viele Frauen entscheiden sich für eine kombinierte Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme und einen Frauenarzt – dafür werden die Vorsorgetermine zwischen beiden aufgeteilt. Die Betreuung durch eine Hebamme kann unmittelbar nach der Feststellung der Schwangerschaft beginnen.

Bei einer solchen Arbeitsteilung übernimmt der Gynäkologe vorrangig die medizinische Begleitung der Schwangerschaft. Er führt die drei großen Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge, überweist Sie für Maßnahmen der pränatalen Diagnostik gegebenenfalls an einen Spezialisten, übernimmt Beratungsleistungen und ist Ihr Ansprechpartner für alle anderen mit Ihrer Schwangerschaft verbundenen medizinischen Fragen.

Hebammen streben in der Regel eine ganzheitliche Betreuung ihrer Klientinnen an, kümmern sich also nicht nur um die medizinischen Aspekte des Schwangerschaftsverlaufs, sondern auch um psychosoziale Fragen. Viele von ihnen verfügen über zusätzliche Qualifikationen, beispielsweise eine Homöopathie- oder Akupunkturausbildung. Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft dürfen Hebammen auch als Geburtshelferinnen tätig werden. Nach der Geburt stehen sie der Mutter für einen gesetzlich festgelegten und auf Antrag verlängerbaren Zeitraum ebenfalls zur Seite. Außerdem bieten sie Schwangerschafts- und Geburtsvorbereitungskurse an. Die meisten Hebammen führen sowohl im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge als auch der Geburtsnachsorge Hausbesuche durch.

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

  • Die Erstuntersuchung
  • Sobald Sie vermuten, dass Sie schwanger sind, können Sie die Erstuntersuchung in der Schwangerschaft in Anspruch nehmen. Diese Untersuchung dient der Feststellung der Schwangerschaft und der Aufnahme Ihrer wesentlichen medizinischen Daten. Möglich ist diese Untersuchung ab der 4. Schwangerschaftswoche – also in der letzten Woche vor der erwarteten Periode. (Mediziner berechnen die Dauer der Schwangerschaft ab dem ersten Tag der letzten Monatsblutung.). Ab dieser Woche ist die Konzentration des Schwangerschaftshormons CGT (Choriongonoadotropin) im Blut so hoch, dass die Schwangerschaft sicher nachgewiesen werden kann.

    Durch diese Untersuchung gewinnt Ihr Arzt einen umfassenden Überblick über Ihren Gesundheitszustand und mögliche Risikofaktoren. Hiermit werden auch die Grundlagen für die Beurteilung des weiteren Schwangerschaftsverlaufs sowie zielgerichtete Beratungen geschaffen.

    Bestandteile der Erstuntersuchung sind:

    • Ausführliche Anamnese.
      Hierzu gehören die Erhebung Ihrer eigenen Krankengeschichte, Fragen nach früheren Schwangerschaften, Schwangerschaftsabbrüchen, chronischen Erkrankungen und anderen gesundheitlichen Problemen sowie die sogenannte Familienanamnese – beispielsweise im Hinblick auf erbliche Erkrankungen, familiäre Häufungen von Fehlgeburten oder Mehrlingsschwangerschaften.
    • Fragen zu Ihrem Arbeitsplatz, Ihrem Familienstatus und eventuell vorhandenen psychosozialen Risikofaktoren.
    • Messung von Körpergewicht und Blutdruck.
    • Vaginale gynäkologische Untersuchung inklusive eines Scheidenabstrichs, um Chlamydien- oder Pilzinfektionen festzustellen.
    • Vaginale Ultraschalluntersuchung – unter anderem zur Kontrolle des Sitzes der Fruchtanlage, um eine Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaft auszuschließen.
    • Untersuchung des Urins auf Zucker, Eiweiß und Bakterien.
    • Blutuntersuchung – großes Blutbild.
  • Die großen Vorsorgeuntersuchungen
  • Nach der Erstuntersuchung haben Sie während Ihrer Schwangerschaft Anspruch auf drei große Vorsorgeuntersuchungen inklusive einer Ultraschalluntersuchung des Babys. Diese Untersuchungen finden jeweils im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftstrimester statt. Die ärztlich empfohlenen Untersuchungstermine liegen in den Schwangerschaftswochen 9 – 12, 19 – 23 sowie
    29 – 32.

    Bestandteile der großen Vorsorgeuntersuchungen sind:

    • Erhebung aller schwangerschaftsrelevanten Gesundheitsparameter der Mutter inklusive eines großen Blutbilds. Dieser Teil des Untersuchungsprogramms ist mit den Tests der Erstuntersuchung weitgehend identisch.
    • Bestimmung der Lage und Größe der Gebärmutter sowie des Fundus-Standes (der Position des oberen Randes des Uterus).
    • Ultraschalluntersuchung
    • Ausführliche medizinische Beratung zu allen Fragen, die im jeweiligen Schwangerschaftsabschnitt relevant sind.
  • Die „kleinen“ Vorsorgeuntersuchungen

    Bis zur 32. Schwangerschaftswoche werden Ihnen in vierwöchigen Intervallen die sogenannten „kleinen“ Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Danach finden sie im Zwei-Wochen-Rhythmus statt. Kurz vor der Geburt werden Ihr Arzt oder Ihre Hebamme Ihren Gesundheitszustand und die Befindlichkeit Ihres Kindes sehr wahrscheinlich in wöchentlichen oder noch kürzeren Abständen kontrollieren. Falls Ihr Baby über den errechneten Geburtstermin hinaus auf sich warten lässt, werden diese Untersuchungen alle zwei Tage oder sogar täglich vorgenommen.

    Während Ihrer Schwangerschaft können Sie mindestens zehn bis zwölf dieser Vorsorgetermine in Anspruch nehmen. Bei Vorliegen medizinischer Notwendigkeiten sind im Rahmen der standardmäßigen Schwangerschaftsvorsorge auch weitere Untersuchungen möglich.

    Zu diesen Terminen werden folgende Untersuchungen vorgenommen:

    • Wiegen und Blutdruckmessung
    • Messen des Bauchumfanges
    • Ermittlung des Fundus-Standes
    • Beurteilung der Lage und Kontrolle der Herztöne des Kindes
    • Urinuntersuchung
    • Optional: Kleines Blutbild

    Im sechsten Schwangerschaftsmonat wird allen Schwangeren außerdem ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes als Kassenleistung angeboten.

    Blutuntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge

    Im Rahmen der Erstuntersuchung veranlasst der Arzt ein sogenanntes großes Blutbild. Zu den ersten beiden großen Untersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge gehört ebenfalls ein großes Blutbild. Ein kleines Blutbild kann auch zu jedem anderen Vorsorgetermin erhoben werden, um Mangelerscheinungen oder körperliche Symptome abzuklären. Bei einem kleinen Blutbild werden die festen Blutbestandteile untersucht, ein großes Blutbild ermöglicht zusätzlich Aussagen über die Blutbildung und die zelluläre Beschaffenheit des Blutes. Beispielsweise kann eine verminderte oder verstärkte Ausbildung roter Blutkörperchen auf das Entstehen oder die Überwindung von Mangelzuständen verweisen.

    Eine zentrale Aufgabe der Bluttests im Rahmen der Erstuntersuchung ist die Feststellung (oder der Ausschluss) einer Schwangerschaft. Außerdem werden die Blutgruppe und der Rhesusfaktor ermittelt. Hinzu kommen einige Antikörpersuchtests.

    Verschiedene Antikörper-Suchtests

    Zur Standardvorsorge gehören die Ermittlung von Antikörpern gegen Röteln und Syphilis sowie ein HIV-Test, der jedoch nur auf Wunsch bzw. mit ausdrücklicher Zustimmung der Schwangeren vorgenommen darf. Fakultativ können Sie Ihr Blut auch auf Antikörper gegen Windpocken und Toxoplasmose testen lassen, müssen diese Untersuchungen jedoch selbst bezahlen.

    Ein weiterer Antikörpersuchtest dient dazu, eine Rhesusunverträglichkeit auszuschließen.
    Der Rhesusfaktor ist ein Anti-D-Protein auf der Oberfläche der roten Blutkörperchen. Etwa fünf Prozent der Menschen sind rhesusnegativ – der Rhesusfaktor ist bei ihnen nicht vorhanden. Wenn eine rhesusnegative Mutter mit einem rhesuspositiven Baby schwanger ist, bildet ihr Immunsystem Antikörper gegen das Blut des Kindes aus. In der ersten Schwangerschaft ist die Antikörperlast meist noch so gering, dass daraus keine größeren Probleme resultieren, in späteren Schwangerschaften kann das Kind durch eine massive Rhesusunverträglichkeit jedoch gefährdet und auch geschädigt werden. Wenn eine Frau als rhesusnegativ getestet wurde, schließt sich an die allgemeine Blutuntersuchung standardmäßig auch ein Rhesus-Antikörper-Suchtest an. Tests des Rhesusfaktors und auf Rhesus-Antikörper werden bei allen Schwangeren in den folgenden Monaten noch mehrfach wiederholt. Falls Rhesus-Antikörper gefunden werden, wird in der 28. und der 30. Schwangerschaftswoche sowie in den ersten 72 Stunden nach der Geburt eine Desensibilisierung bzw. Rhesus-Prophylaxe mit D-Immunoglobulinen vorgenommen.

    In den letzten Wochen vor der Geburt wird außerdem ein Bluttest auf Antikörper gegen Hepatitis-B-Viren (HBs-Antigene) durchgeführt. Hepatitis-B-Viren bewirken eine infektiöse Leberentzündung. Bei einem positiven Testergebnis erhält das Baby unmittelbar nach der Geburt eine Impfung gegen die Erkrankung.

    Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge

    Im Rahmen der großen Vorsorgeuntersuchungen werden allen Frauen während ihrer Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen angeboten. Diese Untersuchungen werden Sie als einen sehr bewegenden Moment erleben – schließlich treten Sie jetzt zum ersten Mal in visuellen Kontakt mit Ihrem Baby.

    Weitere Untersuchungen bezahlen die Krankenkassen, wenn eine medizinische Indikation dafür besteht. Bei Mehrlingsschwangerschaften gehören sie zum Standard. Wenn das Baby sich bis zur 36. Schwangerschaftswoche nicht in seine Geburtsposition begeben hat, werden ebenfalls zusätzliche Screenings nötig.

    Falls Sie zusätzliche Ultraschallbilder Ihres Babys wünschen, ist das in den meisten Arztpraxen möglich und medizinisch völlig unbedenklich. Viele Frauenärzte verfügen über ein 3D-Ultraschall-Gerät, mit dem Sie die Aktivitäten Ihres Kindes „live“ verfolgen und es in Farbe sehen können. In der klinischen Praxis ist das „Babyfernsehen“ ein wichtiges diagnostisches Instrument, mit dem sich vermutete Auffälligkeiten deutlich exakter diagnostizieren lassen als mit einem herkömmlichen Ultraschallgerät. Bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit übernehmen die Kassen auch für den 3D-Ultraschall die Kosten.

  • Erste Ultraschalluntersuchung zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche
  • Die Ultraschalluntersuchung während der ersten großen Vorsorgeuntersuchung wird auf vaginalem Wege vorgenommen. Der Arzt kontrolliert den Sitz des Fötus und ermittelt, ob ein Kind oder mehrere Babys unterwegs sind. Außerdem untersucht er den Herzschlag, die Bewegungen sowie den Entwicklungsstand des Babys. Falls sich bei dieser Untersuchung Auffälligkeiten ergeben, kommen weiterführende Maßnahmen der pränatalen (vorgeburtlichen) Diagnostik in Betracht. Auch der errechnete Geburtstermin wird im Rahmen der Ultraschalluntersuchung nochmals überprüft und anhand der Entwicklungsparameter des Kindes angepasst.

  • Zweite Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. und 23. Schwangerschaftswoche
  • Diese Untersuchung wird nicht mehr vaginal, sondern über die Bauchdecke der Mutter durchgeführt. Neben Lage, Bewegungen, Herztätigkeit und der altersgerechten Entwicklung des Babys kontrolliert der Arzt zu diesem Termin dessen Organe sehr genau. Außerdem beurteilt er die Fruchtwassermenge sowie Struktur und Lage der Plazenta. Auch das Geschlecht des Babys lässt sich jetzt bestimmen – Sie können entscheiden, ob Sie es erfahren oder sich davon erst zur Geburt überraschen lassen möchten.

    Bei Auffälligkeiten an den inneren Organen wird ein sogenannter Feinultraschall veranlasst. Solche pränatalen Diagnosen können für das Baby lebensrettend sein. Unter Umständen muss die Entbindung in einer Spezialklinik erfolgen, so dass das Neugeborene umgehend eine Operation erhalten kann. Einige lebenswichtige Eingriffe können in einem Zentrum für Pränatalmedizin bereits vor der Geburt erfolgen.

  • Dritte Ultraschalluntersuchung zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche
  • Auch bei diesem Screening geht es um die Beurteilung der Lage und der körperlichen Entwicklung des Kindes, die Beurteilung der Fruchtwassermenge sowie der Funktionsfähigkeit und Lage der Plazenta.

    Umfassende Dokumentation Ihrer Schwangerschaft: Der Mutterpass

    Nach der Erstuntersuchung und der sicheren Feststellung Ihrer Schwangerschaft erhalten Sie Ihren Mutterpass. Das kleine blaue Heft wird Sie durch Ihre gesamte Schwangerschaft begleiten. Ärzte und Hebamme tragen hier fortlaufend alle schwangerschaftsrelevanten Informationen und Untersuchungsergebnisse ein. Ihren Mutterpass sollten Sie bis zur Geburt ständig bei sich tragen – während Ihrer Schwangerschaft ist er ein wichtiges Notfalldokument. In nachfolgenden Schwangerschaften erleichtert er dem behandelnden Arzt die Beurteilung des zu erwartenden Schwangerschaftsverlaufs und ist ein wesentlicher Bestandteil der Anamnese.

    Maßnahmen der pränatalen Diagnostik

    Maßnahmen der pränatalen Diagnostik gehören nicht zu den allgemeinen Vorsorgestandards in der Schwangerschaft. Von den Krankenkassen werden sie nur dann übernommen, wenn der Arzt sie aufgrund medizinischer Notwendigkeiten veranlasst.

    Zu diesen Untersuchungen gehören:

    • Die Nackenfaltenmessung per Ultraschall (zwischen 11. und 14. Schwangerschaftswoche). Auffälligkeiten können ein Hinweis auf einige genetisch bedingte Entwicklungsstörungen – beispielsweise das Down-Syndrom – sowie Herz- und Skelettfehlbildungen sein.
    • Chorionzottenbiopsie (zwischen der 10. und 12. Schwangerschaftswoche). Mit dieser Untersuchung können verschiedene genetische Schädigungen sowie einige Stoffwechselstörungen nachgewiesen werden.
    • Amniozentese (ab der 15. Schwangerschaftswoche, gegebenenfalls auch früher). Mit einer Fruchtwasseruntersuchung werden gegebenenfalls unklare Befunde einer Chorionzottenbiopsie abgeklärt. Medizinisch empfohlen wird sie außerdem bei einem nachweislich erhöhten Risiko für Chromosomenstörungen/Erbkrankheiten.
    • Ersttrimester-Screening (bis zur 12. Schwangerschaftswoche). Bei dieser Untersuchung wird durch einen Bluttest die Wahrscheinlichkeit bestimmter genetischer Störungen bestimmt.
      Wichtig: Die Ergebnisse des Ersttrimester-Screenings sind keine gesicherte Diagnose, sondern liefern lediglich eine Risikoprognose.

    Der Inhalt Ihres Mutterpasses

    • Basisinformationen
      Auf den Seiten 1 bis 3 des Mutterpasses werden Basisinformationen festgehalten. Hier stehen alle grundlegenden Daten der Schwangeren, die Kontaktdaten des behandelnden Frauenarztes und der Hebamme sowie die Ergebnisse der Bluttests.
    • Angaben zur Anamnese
      Die Seiten 4 und 5 enthalten Angaben zur individuellen und familiären Anamnese, zu vorausgegangenen Schwangerschaften inklusive der Größe und des Geburtsgewichtes früherer Kinder. Auch frühere Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten werden an dieser Stelle festgehalten. Außerdem enthalten diese Seiten einen Vermerk, ob und warum die aktuelle Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft betrachtet wird.
    • Aktuelle auffällige Befunde
      Auf Seite 6 werden alle aktuellen Befunde eingetragen, die auf medizinische Auffälligkeiten verweisen. Hierzu gehören beispielsweise Mangelzustände, Blutdruckwerte außerhalb des Normbereichs oder Auffälligkeiten der Plazenta. An dieser Stelle werden außerdem medizinische Beratungen dokumentiert.
    • Gravidogramm
      Die Seiten 7 und 8 enthalten das sogenannte Gravidogramm. Dabei handelt es sich um eine tabellarische Übersicht über den gesamten Schwangerschaftsverlauf. Daten und Befunde der Vorsorgeuntersuchungen werden hier in Form von Kürzeln eingetragen, die Ihnen – sofern Sie keine medizinische Fachausbildung besitzen – sehr wahrscheinlich unverständlich sind.

    Im Einzelnen enthält das Gravidogramm:

    • Gesundheitsparameter der Mutter (Ergebnisse der gynäkologischen Untersuchung sowie der durchgeführten Blut- und Urintests.
    • Angaben zum Fundus-Stand.
    • Beurteilung der kindlichen Herztöne laut CTG-Befund (CTG = Kardiotokografie, eine Methode zur Aufzeichnung der Herztätigkeit und später auch der Wehen).
    • Angaben zu den Kindsbewegungen aufgrund der Angaben der Schwangeren.
    • Angaben zu Komplikationen, psychosozialen Risiken und gegebenenfalls Maßnahmen der pränatalen Diagnostik.
  • Herztöne des Kindes
  • Auf Seite 9 werden alle Untersuchungen der Herztätigkeit Ihres Kindes nochmals separat dokumentiert.

  • Ultraschalldokumentation
  • Die Seiten 10 bis 13 des Mutterpasses enthalten eine Dokumentation und alle Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen des Babys.

  • Weitere Untersuchungsergebnisse und Zusammenfassung
  • Auf Seite 14 des Mutterpasses werden weitere Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Die Seiten 15 und 16 enthalten eine Zusammenfassung der dokumentieren Daten sowie Informationen zum Geburtsverlauf, Angaben zu Geburtsposition, Größe und Gewicht des Babys, zur Geburtsnachsorge sowie einen Vermerk, ob das Kind gestillt wird.

    Fazit:

    • Während Ihrer Schwangerschaft haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der Schwangerschaftsvorsorge und Geburtsnachsorge, die durch die Mutterschaftsrichtlinien vorgegeben werden.
    • Sie entscheiden selbst, welche Vorsorgeleistungen Sie in Anspruch nehmen möchten – empfehlenswert ist jedoch, die Basisvorsorge komplett zu absolvieren.
    • Bestandteile des Vorsorgeprogramms sind die Erstuntersuchung in der Schwangerschaft, drei große Vorsorgeuntersuchungen inklusive Ultraschall und mindestens zehn bis zwölf „kleine“ Vorsorgetermine.
    • Hinzu kommen auf ärztliche Empfehlung und/oder auf Wunsch der Eltern weitere Untersuchungen – beispielsweise Maßnahmen der pränatalen Diagnostik. Finanziert werden sie von den Krankenkassen nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür gegeben ist.
    • Mit Ausnahme von Ultraschalluntersuchungen, die Ärzten vorbehalten sind, können alle Standarduntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge auch von Hebammen vorgenommen werden. Viele Frauen entscheiden sich für eine kombinierte Schwangerschaftsbegleitung durch Hebamme und Frauenarzt.
    • Im Mutterpass werden der Schwangerschaftsverlauf, die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen sowie weiterer diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen lückenlos dokumentiert.
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