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Elterngeld Plus – Mehr Flexibilität für beide Eltern

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Elterngeld bietet frischgebackenen Müttern und Vätern die Gelegenheit, sich in der ersten Lebensphase intensiv um ihr Kind zu kümmern. Es mildert finanzielle Einbußen, die entstehen, wenn die Arbeitszeit reduziert oder ganz ausgesetzt wird. Das neue ElterngeldPlus geht ab Juli noch einen Schritt weiter.

von Jutta Baur

Von ihm profitieren vor allem die Eltern, die schnell wieder Teilzeit arbeiten möchten. Zusätzlich erweitert das neue Gesetz den zeitlichen Rahmen, wenn Eltern nach dem dritten Geburtstag des Kindes eine Pause im Job anstreben. Statt der bisher vorgesehenen 12 Monate, sind nun 24 Monate möglich. Das könnte zum Beispiel für den späteren Schulstart von Sohn oder Tochter durchaus interessant sein. Der Arbeitgeber braucht ab jetzt nicht mehr explizit zustimmen. Angemeldet werden muss diese Auszeit jedoch nach wie vor.
 

Elterngeld, ElterngeldPlus – Was ist neu?

Auch mit der Einführung des ElterngeldPlus bleibt das Elterngeld weiterhin bestehen. Der Unterschied zwischen beiden Förderungen liegt darin, dass das ElterngeldPlus über einen längeren Zeitraum hinweg gezahlt wird, sofern sich Eltern dafür entscheiden, zumindest in Teilzeit in den Beruf zurückzukehren. Dadurch soll Elternpaaren ein größerer finanzieller Spielraum geboten werden, um familiäre und berufliche Angelegenheiten unter einen Hut zu bringen.

Bisher gibt es 65 Prozent des Nettogehaltes (Durchschnitt aus den vergangenen 12 Monaten) als Elterngeld. Dieser Betrag wird in voller Höhe für 12 Monate gezahlt. Eltern, die sich diese Zeit teilen, erhalten zwei weitere Bonusmonate. Wer dennoch gerne einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen wollte, musste bisher mit einer Kürzung des Elterngeldes rechnen. Für viele Eltern war dies ein Ausschluss-Kriterium und sie blieben deshalb daheim.

Mit dem ElterngeldPlus wird die Verwirklichung des Teilzeitwunsches komfortabler. Das ElterngeldPlus verdoppelt die Bezugszeit, auch bis zum achten Geburtstag des Kindes. Ebenfalls verdoppelt wird der Partnerschaftsbonus. Er erhöht sich auf vier Monate, wenn sich beide Elternteile für Teilzeitarbeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden entscheiden. Die Differenz im Gehalt, die sich durch die verminderte Arbeitszeit ergibt, übernimmt dann zur Hälfte das ElterngeldPlus.
 

Wie funktioniert das ElterngeldPlus? (Beispiel)

Was sich auf den ersten Blick kompliziert anhört, lässt sich durch ein Beispiel einfach verdeutlichen.

Sophie hat vor der Geburt ihres Sohnes als Friseurin gearbeitet und 1400 Euro pro Monat verdient. Ihr Anspruch aus dem Elterngeld läge bei 910 Euro für 12 Monate. Ihr Beruf macht ihr großen Spaß. Darum möchte sie so schnell es geht, zumindest teilweise, in den Job zurück. Nach einem halben Jahr zuhause beginnt sie in Teilzeit zu arbeiten. Sie verdient jetzt 550 Euro. Vom normalen Elterngeld würden ihr noch weitere sechs Monate zustehen. Da sich das Elterngeld nach dem wegfallenden Einkommen berechnet, bekäme Sophie für die restlichen Monate 552,50 Euro. Das sind 65 Prozent der Differenz zwischen ihrem ursprünglichen 1400 Euro Vollzeit-Verdienst und ihrem tatsächlichen 550 Euro Einkommen, das sie für ihre Teilzeitarbeit erhält.

Sophie beantragt stattdessen nach sechs Monaten ElterngeldPlus. Dieses ersetzt für weitere 12 Monate die Hälfte des Geldes, das sie ohne ihre Teilzeitarbeit durch Elterngeld erhalten hätte. Im Beispielfall sind das 455 Euro. Also 50 Prozent der 910 Euro, die ohne ihre berufliche Zuarbeit durch Elterngeld fließen würden. Was sich auf den ersten Blick geringer anhört, ist in der Summe deutlich mehr, weil sich die Bezugsmonate verdoppeln.

Spannend wird es, wenn Tom, der Vater des Babys, ebenfalls seine Arbeitszeit vermindert. Dann belohnt der Staat die partnerschaftliche Betreuung des Kindes mit vier Bonusmonaten. Die gibt es obendrauf.
 

ElterngeldPlus – Was gibt es zu beachten?

Um alle Vorteile des EltergeldPlus auszuschöpfen sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Das Gesetz tritt zum 1.Juli 2015 in Kraft und gilt für Kinder, die ab diesem Stichtag auf die Welt kommen. Für vorher geborene Babys stehen nach wie vor das bekannte Elterngeld und das Basisgeld zur Verfügung.

Damit die Bonusmonate angerechnet werden, müssen beide Eltern gleichzeitig über mindestens vier Monate 25 bis 30 Wochenstunden berufstätig sein. Dieser Zeitraum soll, laut Familienministerium dazu beitragen, bereits früh in eine partnerschaftliche Kinderbetreuung hineinzuwachsen und entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen.

Auch Alleinerziehende profitieren von der neuen Regelung. Sie bekommen den viermonatigen Bonus gleichfalls, wenn sie während der Elternzeit wieder arbeiten. Dabei sind ebenfalls vier Monate mit 25 bis 30 Wochenstunden Arbeit Bedingung.

Elterngeld muss für wenigstens zwei Monate am Stück bezogen werden. ElterngeldPlus kann dann monatsweise gestückelt werden.
Tipp: Melden Sie ihre gewünschte Elternzeit möglichst spät beim Personalbüro Ihres Arbeitgebers an, mindestens jedoch sieben Wochen vor dem geplanten Start. Einmal festgelegte Zeiträume lassen sich nur schwer verschieben und sind dann vom Arbeitgeber zu genehmigen.

Während des Mutterschutzes kann kein ElterngeldPlus gewählt werden. In diesen Zeiten wird das Basisgeld als Mutterschaftsgeld gezahlt.
 

Elterngeld oder ElterngeldPlus – Was ist besser?

Durch die vielfältigen Möglichkeiten, die mit dem neuen ElterngeldPlus abgedeckt werden, gibt es unzählige Varianten für die Aufteilung zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus. Väter und Mütter sollten sich daher individuell darüber beraten lassen, welche die für sie günstigste Option ist.

Wer vorab schon einmal die mögliche Höhe des zu erwartenden Elterngeldes und des ElterngeldPlus ausrechnen möchte, kann diese über den Elterngeldrechner erfahren.

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